Matthias Maywald

Mitglied werden / Austritt

Neueintritt
Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied unserer Kirchgemeinde und damit der Evangelischen Landeskirche Thurgau werden wollen.
Dazu stellen Sie bitte ein Eintrittsgesuch ans Pfarramt Roggwil. Nach einem einführenden Gespräch über den evangelischen Glauben mit dem Pfarrer werden sie durch einen Entscheid der Kirchenvorsteherschaft in unsere Kirche aufgenommen. Die Aufnahme wird öffentlich bestätigt, indem Ihnen in einem Gottesdienst eine entsprechende Urkunde feierlich überreicht wird.
Das Formular für das Eintrittsgesuch finden Sie hier: Formular_Kircheneintritt_Aufnahmegesuch.
Es ist zu richten an:
Evangelisches Pfarramt
Poststrasse 3
9325 Roggwil


Das Pfarramt steht Ihnen auch gerne zur Verfügung für alle Arten von Fragen iim Zusammenhang mit einem möglichen Kircheneintritt. Sie können sich dafür gerne unverbindlich melden: 071 455 12 45 / matthias.maywald@evang-roggwil.ch.
Wiedereintritt
Sie waren schon einmal Mitglied der Evangelischen Kirche und möchten nach einer Zeit des Abstands oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder dabei sein? Kein Problem! Teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte schriftlich mit.
Austritt
Möchten Sie aus unserer Kirchgemeinde und damit aus der Evangelischen Landeskirche Thurgau austreten? Dann müssen Sie eine unterschriebene Austrittserklärung an den Präsidenten der Kirchgemeinde richten:
Evangelische Kirchgemeinde Roggwil
Sekretariat, z.H. Rolf Hauser
St. Gallerstrasse 55
9325 Roggwil

Auf der Austrittserklärung sind alle Familienmitglieder aufzuführen, die nicht mehr der Landeskirche angehören sollen, bei den religiös Mündigen (ab 16 J.) mit Unterschrift.
Eine amtliche Beglaubigung der Unterschriften oder weitere Dokumente wie Taufbestätigung etc sind nicht erforderlich, ebensowenig eine Begründung (wenn eine solche für uns auch immer hilfreich ist).
Der Kirchenaustritt wird von uns der politischen Gemeinde mitgeteilt und Ihnen anschliessend von uns schriftlich bestätigt. Das - steuertechnisch relevante - Inkrafttreten des Austritts richtet sich nach den Bestimmungen der politischen Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass sie mit dem Austritt die Rechte verlieren, die sie als Kirchenmitglied haben, etwa das Recht auf eine kirchliche Trauung, die Taufe der Kinder, eine kirchliche Abdankung etc.
Kinder, deren Eltern ausgetreten sind, können trotzdem weiterhin der Landeskirche angehören und mit der Erreichung des religiösen Mündigkeitsalters (16 J.) selber über ihren Verbleib darin entscheiden.
Kinder, die noch nicht der Landeskirche angehörten, werden mit einer allfälligen Konfirmation automatisch aufgenommen.

Eltern, die nicht der Landeskirche angehören, aber ihre Kinder trotzdem in den Unterricht schicken möchten, haben jeweils einen Jahresbeitrag pro Kind zu bezahlen - aus Fairness gegenüber den Steuerzahlern.
Warum zur Kirche gehören?
Was spricht dafür, Kirchenmitglied zu sein? Wofür sollte man Kirchensteuer zahlen? Hier sind zwölf Argumente, warum die Kirche wichtig ist. Es gibt sicherlich noch mehr.
» Gründe Mitgliedschaft
Bereitgestellt: 20.03.2023    Besuche: 28 Monat 
aktualisiert mit kirchenweb.ch